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Frankreich Warnwestenpflicht für Radler
Mittwoch, 1. Oktober 2008

Aktuelle Pressemeldung des ARCD:

[im Bild: Gunnar Fehlau vom pressedienst-fahrrad unterwegs auf Frankreichs Straßen beim Rennen "Paris-Brest-Paris" ]

 

Im Originaltext:

 "Radfahren in Frankreich: Warnwesten immer dabei Bad Windsheim (ARCD) –

Ab 1. Oktober muss jeder Radfahrer auf Frankreichs Straßen außerhalb des Stadtgebietes eine reflektierende Warnweste (nach CE Norm) mit sich führen. Verpflichtend überzuziehen ist die Weste in der Dunkelheit, aber auch bei schlechter Sicht tagsüber. Wer keine zur Hand hat, riskiert eine Strafe von 35 Euro. Für Autofahrer, die ohne Warnweste oder –dreieck im Wagen angetroffen werden, sieht der Bußgeldkatalog bis zu 135 Euro Strafe vor. Die Einführung der Warnwesten in unserem Nachbarland wurde in den Sommermonaten von einer publikumswirksamen Werbekampagne begleitet. „Gelb, hässlich, passt zu nichts, kann Ihnen aber das Leben retten“ lautet der Slogan, mit dem sich einer der bekanntesten Pariser Couturiers, Karl Lagerfeld, am Straßenrand in Warnwesten-Einkleidung präsentiert. "

Passende Links beim pressedienst-fahrrad:

- Sicherheitskragen

- pd-f im TV

- Body-Guard

-Refelxmaterial nachleuchtend

 
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