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Dateiname: 190409-fc-0008-kt-stvzo-8053.jpg
Bildgröße: 254 x 169 mm (300 dpi)
Dateigröße: 2,8 MB
Aufspieldatum: 26.04.2019
Bildunterschrift: Auf diese Weise genutzt ist das Fahrrad dem Tretroller gleichgestellt. Es gilt dann als Fortbewegungsmittel und darf auch durch Fußgängerzonen rollen.
Zu verwendender Bildnachweis: Quelle/Source [´www.pd-f.de / Kay Tkatzik´]