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Dateiname: 200305-fc-0005-stvo-lg-pd-f-6-1.jpg
Bildgröße: 300 x 200 mm (300 dpi)
Dateigröße: 6,5 MB
Aufspieldatum: 06.03.2020
Bildunterschrift: Die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt Autofahrern bei der Vorbeifahrt an Radfahrern innerörtlich einen Mindestabstand von 1,5 m vor. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2,0 m.
Zu verwendender Bildnachweis: Quelle/Source [´www.pd-f.de / Luka Gorjup´]