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Dateiname: | 180131-fc-0013-ff-k-pm--31-01-18-dsc4538.jpg |
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Bildgröße: | 300 x 200 mm (300 dpi) |
Dateigröße: | 1,6 MB |
Aufspieldatum: | 01.02.2018 |
Bildunterschrift: | Im Straßenverkehr verdecken Kinderanhänger meistens das Rücklicht am Gepäckträger des Zugfahrrads. Darum müssen seit 1.1.2018 neu verkaufte Anhänger verpflichtend ein Rücklicht haben, wie es schlaue Eltern schon längst benutzen. |
Zu verwendender Bildnachweis: | Quelle/Source [´www.pd-f.de / Paul Masukowitz´] |