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Dateiname: 190409-fc-0001-kt-stvzo-7899-2.jpg
Bildgröße: 254 x 169 mm (300 dpi)
Dateigröße: 2,8 MB
Aufspieldatum: 26.04.2019
Bildunterschrift: Das Rechtsfahrgebot für Radfahrer bedeutet nicht, dass der Fahrradreifen am Randstein schleifen muss. Generell gelten 80 cm Abstand zum Straßenrand als guter Wert. Besondere Bedingung wie enge Fahrbahnen oder große Gullideckel erfordern allerdings angemessene Anpassungen.
Zu verwendender Bildnachweis: Quelle/Source [´www.pd-f.de / Kay Tkatzik´]