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Dateiname: 200303-0002-k-nummer-dscn8390.jpg
Bildgröße: 205 x 145 mm (300 dpi)
Dateigröße: 1,7 MB
Aufspieldatum: 03.03.2020
Bildunterschrift: Für den deutschen Straßenverkehr sind beleuchtungstechnische Komponenten (Scheinwerfer, Rücklicht, Dynamo, Akku-Licht etc.) nur dann zugelassen, wenn sie das deutsche Prüfzeichen tragen: eine Wellenlinie, sowie eine vom Kraftfahrt-Bundesamt vergebene Zahl mit vorangestelltem Buchstaben K.
Zu verwendender Bildnachweis: Quelle/Source [´www.pd-f.de / pressedienst-fahrrad´]