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Zehn Tipps zum Radfahren in der närrischen Zeit
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Donnerstag, 1. Februar 2024

Karneval, Fastnacht, Fasnet oder Fasching – egal, wie man es nennt: Die Narrenzeit steht an und in den Straßen wird wieder gefeiert und getanzt. Wer keine Lust hat, sich mit weiteren Feierwütigen im ÖPNV durch die Stadt karren zu lassen oder stundenlang auf seine Bahn zu warten, der greift zum Fahrrad. Doch selbst in der fünften Jahreszeit ist für Radfahrer:innen nicht alles im Straßenverkehr erlaubt. Der pressedienst-fahrrad zeigt auf, was man im Feiermodus beachten sollte.

1) Das Blickfeld muss frei sein

Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sicht noch Gehör beim Radfahren beeinträchtigt sein. Masken oder auch farbige Kontakt- bzw. Motivlinsen sind deshalb während der Radfahrt tabu. Die Maske sollte man lieber erst am Zielort aufsetzen, damit man keine Probleme bekommt.

2) Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein

Manch Jeck:in setzt auf einen passenden Gesamtauftritt und schmückt deshalb das Fahrrad kunterbunt, passend zum Kostüm. Doch Vorsicht: Die Verkehrstüchtigkeit darf nicht beeinträchtigt werden. Licht und Reflektoren müssen weiterhin sichtbar sein, die Bremsen funktionieren. Blinkende Lichter sind am Rad generell verboten. Auch sollte die Fahrradverkleidung nicht in die Speichen geraten. Ansonsten kann es leicht zu Stürzen kommen.

3) Achtung vor der Dunkelheit

Selbst wenn man innerlich erwärmt ist: Im Februar ist immer noch Winter und die Tage sind noch kurz. Auf dem Rückweg kann es schnell dunkel werden. „Wer kein fest installiertes Licht am Rad hat, der sollte in der Dämmerung und bei schlechter Sicht Akku-Beleuchtung ans Rad anstecken“, heißt es vom Lichtexperten Busch & Müller. Es ist äußerst ratsam, die Beleuchtung immer dabei zu haben, falls doch etwas länger gefeiert wird.

Detailaufnahme einer Person, die mit einem Faltschloss das Vorderrad und den Rahmen eines Fahrrads an einem Fahrradständer anschließt.4) Richtig abstellen

Im großen Trubel will man das Rad nicht abstellen, in der dunklen Gasse aber auch nicht. „Am besten ist es, das Fahrrad mit einem hochwertigen Schloss an festen Anlehnparkern zu sichern. Diese sind meist am Gehweg oder direkt vor Gebäuden zu finden und somit besser geeignet als Laternen oder Verkehrsschilder“, so der feiererprobte Rheinländer Andreas Hombach vom Stadtmöblierer WSM. Feste Anlehnparker haben noch einen weiteren Vorteil: Sie können im Gegensatz zu „Felgenklemmern“ von der Stadtverwaltung während der Umzugszeit nicht demontiert werden, um mehr Platz für das Feiervolk zu schaffen.

Ein Lastenrad mit einem Faltrad auf der Ladefläche, abgestellt am Rande einer großen Stellfläche für Fahrräder.5) Fahrrad wiederfinden

Die Party ist vorbei, der Heimweg steht an. Doch das Fahrrad ist nirgends zu finden. Man muss sich eben genau merken, wo man sein Fahrrad abgestellt hat. „Auf einem großen Fahrradparkplatz lohnt es sich beispielsweise, einen gut sichtbaren Sattelüberzug für die schnelle Wiedererkennung zu nutzen“, rät Philipp Elsner-Krause von Fahrer Berlin. Zudem schützt der Überzug den Sattel vor Regen und Schnee, damit man wenigstens trockenen Hinterns heimfahren kann. Wer gänzlich sichergehen möchte, der sollte beim Abschließen noch ein Foto mit dem Smartphone vom abgestellten Fahrrad am Parkplatz machen.

6) Promillegrenze beachten

Eine Promillegrenze gibt es auch für Radfahrer:innen. Das absolute Fahrverbot liegt zwar mit 1,6 Promille deutlich über der erlaubten Grenze für Autofahrer:innen mit 0,5. Aber: Wer auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, kann bereits ab 0,3 Promille belangt werden. Alkoholisiert Fahrrad fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer mit über 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, der erhält drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldbuße, gestaffelt nach Einkommen. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sowie ein Führerscheinentzug ist möglich.

7) Unfall kann teuer werden

Bei großen Menschenansammlungen ist ein Unfall mit dem Rad schnell passiert. Und ist dabei Alkohol im Spiel, kann es auch teuer werden. In den meisten Fällen erhalten alkoholisierte Radfahrende ab 0,3 Promille eine Teilschuld. Wird sogar grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt, kann die private Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Fahrradfahrer:innen müssen dann alle Schäden sowie Schmerzensgeldansprüche aus eigener Tasche bezahlen.

8) Mitnehmen nur mit passendem Sitz

Der Zug ist durch, die Kneipe macht auch schon dicht – also wird zu Hause weitergefeiert. Damit die Partygäste schnell hinkommen, finden auch auf Lenker und Gepäckträger noch Leute Platz. Das ist aber selbst zur Karnevalszeit verboten. Ausnahmen sind Räder, die auf die Mitnahme von weiteren Personen ausgelegt sind, z. B. mit einem längeren Gepäckträger, einem Haltegriff, Fußrasten und Speichenschutz (Beispiel: „Multicharger“ von Riese & Müller). Immer Mitnehmen kann man Kinder bis sieben Jahre, z. B. im Anhänger, Cargobike oder Kindersitz.

9) Vorsichtig fahren

„Zum Karneval sind die Straßen leider oft mit Glasscherben und Schmutz übersät“, weiß Doris Klytta vom oberbergischen Reifenspezialisten Schwalbe. Deshalb sei es besonders wichtig, vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Um Platten zu vermeiden, sollte ein pannensicherer Reifen (z. B. „Marathon Plus“ von Schwalbe) aufgezogen werden. Vielleicht ist gar ein Umweg durch weniger befahrende Straßen sinnvoller, um schneller voranzukommen.

Ein Smartphone mit einer Navigations-App in der Hand einer Person mit Handschuhen.10) Für Muffel: Tour genau planen

Ja, es gibt sie: Die Närrinnen und Narren, die lieber Radsport treiben als feiern zu gehen. Diese sollten rund um die närrischen Hochburgen aber entweder für ihre Ausfahrt mehr Zeit einplanen oder die Tour abseits der diversen Feiermeilen legen. Im Internet kann man sich vorher informieren, in welcher Stadt wann ein Umzug stattfindet und welche Straßen gesperrt sind. Die eigene Tour sollte möglichst weit weg vom närrischen Treiben stattfinden.

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