Der Sonne entgegen: Mit dem Fahrrad im Flugzeug
So gut wie jede der großen Fluggesellschaften bietet eine Mitnahme von Fahrrädern an – allerdings verbunden mit Extrakosten. Diese sind abhängig von der jeweiligen Airline und können auch je nach Route variieren. Es ist deshalb wichtig, sich bereits vor der Buchung frühzeitig über die Zusatzkosten zu informieren. Einzelne Gesellschaften ermöglichen sogar spezielle Frühbucherrabatte. Ein Zubuchen am Flughafen ist in der Regel am teuersten, wird auch von einigen Fluggesellschaften nicht akzeptiert. Durch frühe Planungen können die Fluggesellschaften den Gepäcktransport besser organisieren und benötigen so eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden.
Fahrräder sind, egal wie verpackt, in den meisten Fällen Sport- oder Sperrgepäck. Bei manchen Airlines kann man ein Sperrgepäckstück anstelle des Aufgabegepäcks kostenlos aufgeben. Dabei muss man aber auf die Beschränkungen achten: Einige Airlines geben Maximalabmessungen an. Üblich ist auch eine Gewichtsobergrenze, die allerdings zwischen 23 und 32 Kilogramm differiert. Mitunter darf Sperrgepäck schwerer sein als normales Aufgabegepäck. Bei Überschreitung der Grenzen ist bestenfalls eine weitere Gebühr fällig, schlimmstenfalls wird die Mitnahme verweigert. Deshalb direkt bei der Buchung die Hinweise beachten, das Kleingedruckte lesen und im Zweifel eine Hotline kontaktieren.
Fahrrad verpacken, Schäden minimieren
Für den Transport im Flugzeug ist das Fahrrad zu verpacken. „Für Schäden am aufgegebenen Gepäck sind die Fluggesellschaften zunächst verantwortlich. Diese versuchen sich bestmöglich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern und bestehen deshalb auf eine Verpackung“, erklärt Sören Hirsch vom Versicherer Linexo by Wertgarantie. Radfahrer:innen sichern sich aber auch selbst ab, denn der Höchstbetrag an Schadensersatz für aufgegebenes Gepäck liegt bei ca. 1.900 Euro, kann bei manchen Fluglinien allerdings aufgestockt werden auf bis zu 5.000 Euro. „Beschädigungen an hochwertigen Rädern und Komponenten sind damit allerdings schwer abzudecken. Deshalb sollte man auch aus eigenem Interesse das Rad gewissenhaft einpacken. Geht etwas beim Transport dennoch schief, unterstützen wir unsere Fahrradversicherten, wenn der Schadenersatz der Airline nicht die Kosten deckt“, sagt Hirsch. Wichtig für jegliche Leistungen: Der während dem Transport entstandene Schaden muss unverzüglich am Flughafen gemeldet werden und ein „Damage-Report“ ist auszufüllen. Diese Schadenanzeige sollte zusätzlich – sofern vorhanden – direkt an Gepäckversicherung, Hausratversicherung und die Fahrradversicherung gemeldet werden. Nach dem Prinzip der sogenannten subsidären Haftung kommen Leistungen von diesen Versicherungen in Frage. „Schäden während eines Flugtransports sind zwar sehr selten, aber wenn sie vorkommen, natürlich ärgerlich. Man muss in die nächstgelegene Werkstatt und die Reparaturkosten zunächst auslegen. Wer eine Fahrradversicherung hat, hat jedoch gute Chancen auf den Kosten, die die Airline nicht erstattet, nicht sitzen zu bleiben“, erklärt Hirsch.
Koffer oder Karton: Hauptsache sicher
Für Vielflieger:innen lohnt sich deshalb die Anschaffung einer speziellen Radtasche. Es gibt große gepolsterte Hartschalenkoffer mit Rollen, die extra Laufradtaschen haben. „Wir raten zu Radtaschen mit stabilem Gestell, die innen gut gepolstert sind“, so Jacob von Hacht von Stevens Bikes über eine andere beliebte Taschenart: „Darin ist das Rad gut verstaut und lässt sich einfach transportieren bzw. rollen. Aufgrund ihrer Bauart werden sie in der Regel aufrecht transportiert und selten mit anderem Gepäck bestapelt.“
Rundreisende, die einen anderen Rückflughafen oder ein Aufbewahrungsproblem haben, sowie Radreisende, die die Investition scheuen, behelfen sich hingegen mit einem Radkarton. Solche Kartons erhält man meist kostenlos beim Radhändler vor Ort, da in diesen Neuräder angeliefert werden. Am besten fragt man frühzeitig an, denn viele Händler werfen die Kartons gleich weg, weil sie äußerst platzraubend sind. Das gilt auch für den Rückflug im Ausland. Eine praktische Möglichkeit bietet die niederländische Fluggesellschaft KLM: Am Flughafen Amsterdam-Schiphol werden Radfahrern Radkartons für 20 Euro zur Verfügung gestellt. In der Schweiz sind bei Flügen mit Swiss Airlines Kartonboxen am Flughafen kostenlos erhältlich.
Gut gepackt und Luft für Diskussionen
Egal, ob Tasche oder Kiste: Meist muss man das Fahrrad teildemontieren, um die Maximalmaße zu erreichen. Man entnimmt die Räder, die meist in runden Extra-Fächern der Fahrradreisetaschen verstaut werden können. Pedale schraubt man immer heraus, den Lenker muss man mindestens quer stellen, oft auch abnehmen. Für Letzteres enthalten bessere Transporttaschen ein Holster, das mit Klettband am Rahmen fixiert wird. Brems- und Schalthebel sollte man beim Verpacken immer leicht lockern, damit sie bei versehentlicher Gewalteinwirkung nicht abknicken. Zur Sicherheit kann man Rahmen und Gabel mit Heizungsrohr-Dämmmaterial aus dem Baumarkt ummanteln.
Manche Fluggesellschaften bestehen darauf, dass die Luft aus den Reifen gelassen bzw. reduziert werden muss. Das ist zwar wenig nachvollziehbar, da in modernen Flugzeugen auch die Frachträume in den Druckausgleich einbezogen sind und der Reifendruck selbst bei geringem Außendruck in 10.000 Meter Höhe nur um höchstens ein Bar steigen kann. „Moderne Reifen haben beim Luftdruck große Sicherheitsreserven. Wir testen intern mit bis zum 1,6‑fachen des Maximaldrucks. Da sollten Druckveränderungen im Flugzeug keine Rolle spielen“, meint Markus Hachmeyer von Schwalbe. Wenn die Airline allerdings darauf besteht, sollte man sich dennoch fügen und keine großen Diskussionen am Flughafen führen. In der Regel werden aber Radkartons zur Kontrolle nicht geöffnet. „Und eine Luftpumpe hat man sowieso dabei“, meint Hachmeyer. Tipp: Den Karton oder Koffer sollte man mit einem Adressaufkleber oder mindestens Namen und Mobilnummer versehen.
Der Akku darf nicht mit
Für neue Herausforderungen beim Radtransport über den Wolken sorgt die verstärkte Elektrifizierung der Räder. Der Grund sind die Lithium-Ionen-Akkus, die als Gefahrgut gelten und deshalb im Frachtraum nichts verloren haben. Bis zur Laptop-Größe können Akkus jedoch im Handgepäck mitfliegen, das gilt für Akku-Beleuchtung ebenso wie die Akkus von elektronischen Schaltungen. Bei E‑Schaltungen, deren Akkus in den Rahmen integriert ist, ist deshalb ein Ausbau erforderlich, der am besten vor dem Verpacken stattfindet. Auch sollten Fahrradcomputer, GPS-Geräte und Leistungsmesser vom Rad abgeschraubt und mit im Handgepäck transportiert werden.
Gefahrgut E-Bike
E‑Bikes aller Arten sind aufgrund der Akku-Größe gänzlich von einer Flugreise in Passagiermaschinen ausgeschlossen. Theoretisch müsste man den Akku als Gefahrgut einzeln verschicken oder sich am Zielort einen Leih-Akku besorgen. Allerdings braucht auch ein akkuloses E‑Bike möglicherweise eine Transport-Sondergenehmigung, schon vom Gewicht her. Unter strengen Auflagen besteht die Möglichkeit, ein E‑Bike bzw. einen E‑Bike-Akku per Luftfracht zu verschicken. Das ist allerdings äußerst aufwendig und kostenintensiv.