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Fahrrad auf Rezept?

Krankenkassen können in bestimmten Fällen Fahrräder bezuschussen. Welche Anforderungen
dafür erfüllt werden müssen und wo noch nachgebessert werden muss.
Diverse Um- und Anbaumöglichkeiten machen das Liegedreirad zum idealen Mobilisierer für Menschen mit Handicap.https://www.pd-f.deImpressum / Imprint: pressedienst-fahrrad, Gunnar Fehlau, Ortelsburger Str. 7, 37083 Göttingen, Germany, T: 0049(0)551/5031545, M: 0049(0)171/4155331, F: 0049(0)551/5031457, gf@pd-f.de, www.pd-f.de Quelle/Source [´www.hpvelotechnik.com | pd-f´]
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Stand: April 2026

Damit ein Fahrrad überhaupt von den Krankenkassen bezuschusst werden kann, muss es als Medizinprodukt deklariert sein. Dafür muss das Fahrrad spezielle Anforderungen erfüllen und über eine Medizinprodukte-CE verfügen. Mit dieser verspricht der Hersteller, dass sein Produkt bei bestimmten Erkrankungen zur Verbesserung der Lebensqualität der Erkrankten beitragen kann. Das „Scorpion plus 20“ von HP Velotechnik ist beispielsweise ein Medizinprodukt der Klasse 1. Das bedeutet allerdings nicht einen automatischen Zuschuss der Krankenkasse.

Vielmehr steht Betroffenen ein aufwendiger bürokratischer Weg bevor, da die Krankenkassen im ersten Schritt in der Regel eine Kostenbeteiligung ablehnen. Basierend auf dem rechtlichen Anspruch auf soziale Teilhabe und mit ärztlichen Attesten, die die Wichtigkeit des Radfahrens für Reha- und Therapiezwecke unterstreichen, können Betroffene allerdings Widerspruch einlegen, was zu einer Kostenbeteiligung der Kassen führen kann. „Man schafft es, muss aber tough sein. Das ist leider die Realität“, sagt der Arzt und Fahrradhändler Manfred Wiedemann. Da es sich immer um Einzelverordnungen handelt, ist ein intensiver Austausch mit betreuenden Ärzt:innen und Therapeut:innen zu empfehlen, ebenso eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse. Betroffene können sich zusätzlich beispielsweise über Selbsthilfegruppen Unterstützung und Informationen holen. Übrigens: Zu einem von den Krankenkassen angestrengten Gerichtsverfahren wird es voraussichtlich in Zukunft nicht
kommen, da diese nicht an einem Präzedenzfall interessiert sind. Die Wahrscheinlichkeit eines Zuschusses bzw. sogar einer kompletten Kostenübernahme durch die Krankenkasse steigt, wenn das Rad im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Darin sind die Hilfsmittel aufgelistet, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit einer medizinischen Hilfsmittelnummer vergibt.

Als Hilfsmittel werden Gegenstände definiert, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Dazu zählen unter anderem Rollstühle. Bei Fahrrädern fallen in Deutschland allerdings aktuell nur Reha- und Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren unter die Regelung. Ein Beispiel ist das „Gekko fxs“ von HP Velotechnik. Das kippstabile, mitwachsende Dreirad ermöglicht die Mobilität von Kindern bis zu einer Körpergröße von ca. 180 Zentimetern. Für Erwachsenen-Fahrräder ist von den Krankenkassen keine Hilfsmittelnummernvergabe vorgesehen. Daran könnte sich auf mittlere Sicht etwas ändern. So setzen sich beispielsweise der Zweirad-Industrie-Verband und Zukunft Fahrrad für eine Verbesserung der Situation ein. Eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Kostenbeteiligung besteht, wenn Berufsgenossenschaften eine Therapie für ihre Mitglieder als sinnvoll erachten.

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