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Verständlich erklärt: Sportgeräte-Versicherung
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Dienstag, 19. Februar 2013

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Die Regio-Versicherungen helfen rund ums Thema „Reisen und Sportgeräte“

 

Beginn Originaltext:

„Verständlich erklärt: Sportgeräte-Versicherung

 

Ob Tauchen auf den Seychellen oder ein Golfen an der Costa del Sol – Sport- und Aktiv-Urlaube werden immer beliebter. Viele ambitionierte Freizeitsportler legen Wert darauf, am Urlaubsort die eigene Sportausrüstung zu nutzen. Was sie deshalb schon vor der Abreise beachten sollten und was passieren kann, wenn die wertvolle Ausstattung während der Reise beschädigt oder gestohlen wird, erläutert Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV (Europäische Reiseversicherung). Sie gibt hilfreiche Hinweise, wie Sportler bereits vor Reiseantritt dafür sorgen können, dass ihr Sporturlaub auch garantiert zu einem schönen Erlebnis wird.

 

Mit dem Sportgerät in den Flieger: Was ist vor der Abreise zu beachten und wie können Freizeitsportler ihre Ausrüstung schützen?

Auf ihre geliebte Sportausrüstung wollen viele passionierte Freizeitsportler natürlich auch im Urlaub nicht verzichten. Dies bedeutet aber zunächst einmal zusätzliches Gepäck und einige Mehrkosten. Aktiv-Urlauber, die eine Flugreise planen, sollten deshalb nicht zu spät mit den Vorbereitungen beginnen. Bei fast allen Fluggesellschaften ist vor Abflug eine Anmeldung des Sportgepäcks per Telefon oder Online-Registrierung erforderlich – auf Nummer sicher geht, wer diese mindestens 48 Stunden vor Abflug vornimmt. Für die Beförderung etwa einer Golftasche mit Schlägern, Bällen und Golfschuhen kann je nach Airline schon mal ein Aufpreis von bis zu 75 Euro pro Flugstrecke fällig werden. Überschreitet das Sportgepäck ein bestimmtes Gewicht – meist liegt die Grenze bei 30 kg – kommen noch weitere Kosten für Übergepäck dazu. Sinnvoll ist gerade bei einer hochwertigen Ausrüstung zudem der Abschluss einer Sportgeräte-Versicherung. Sonst ist die Enttäuschung groß, wenn das teure Golfbag trotz bester Planung am Reiseziel ramponiert auf dem Gepäckband liegt – und der Urlaub nicht so verlaufen kann, wie man sich das gewünscht hat.

 

Zahlt eine Sportgeräte-Versicherung nur bei Transportschäden?

Nein, die Ausrüstung ist damit auch vor anderen Schäden geschützt, welche der Urlaubsfreude ansonsten ein jähes Ende bereiten würden – wenn zum Beispiel das kostspielige Sportgerät beim bestimmungsgemäßen Einsatz ramponiert oder während der Reise gestohlen wird. Gepäckdiebstahl kommt übrigens gar nicht so selten vor: Eine von uns in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage von Ipsos* belegt, dass jeder Zehnte der 16- bis 70-Jährigen bereits Opfer von Dieben wurde. Auch in diesen Fällen leistet die Versicherung eine finanzielle Entschädigung. Und für eine schnelle Abhilfe am Urlaubsort kann der Urlauber selber sorgen, ohne sich um seine Urlaubskasse Gedanken machen zu müssen. Die Versicherung erstattet nämlich im Schadensfall zusätzlich die Mietkosten für Ersatz-Geräte bis zu 25 Euro am Tag.

 

Was sollten Sporturlauber bei einem konkreten Schaden tun?

Zunächst einmal ist es wichtig, einen entstandenen Schaden möglichst unverzüglich festzustellen: Deshalb sollten die Reisenden ihr Sperrgepäck gleich nach der Abholung gründlich kontrollieren und auf Transportschäden überprüfen. Stellt der Besitzer dabei Beschädigungen fest, sollte er diese unverzüglich der Fluggesellschaft melden und anschließend die entsprechende Bescheinigung bei der Reiseversicherung einreichen. Kommt es während der Benutzung des Sportgeräts zum Schaden, reicht es, das Original der Kaufquittung zusammen mit einem geeigneten Nachweis über den Schaden an die Versicherung zu senden. Bei einem Diebstahl muss der Besitzer den Verlust direkt bei der Polizei am Urlaubsort zur Anzeige bringen und sich dies auch bestätigen lassen. Diese Bescheinigung kann er dann zusammen mit seinem Versicherungsnachweis und den Buchungsunterlagen bei der Versicherung einreichen.

 

Über die ERGO Expertin

Esther Grafwallner (Jahrgang 1976) hat Rechtswissenschaften studiert und ist zugelassene Rechtsanwältin. Seit einigen Jahren arbeitet sie in unterschiedlichen Abteilungen der ERV, dem Reiseversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und Deutschlands Marktführer in Sachen Reiseschutz. Seit 2009 leitet sie unternehmensübergreifend die Abteilung Produktmanagement Travel und ist daher für alle Reiseprodukte des Konzerns verantwortlich. Ihre Freizeit verbringt die Mutter von achtjährigen Zwillingen am liebsten in der Natur, beim Wandern, Radeln oder Schwimmen.“

Ende der Meldung

Passende Links beim pressedienst-fahrrad:

- Textsuche „Flughafen“: Link
- Wäre ohne vorherigen Flug gar nicht möglich gewesen: Reportage – Mallorca mit dem MTB



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