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ZIV: Bundesrat entscheidet über Akku-Beleuchtung am Fahrrad
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Mittwoch, 3. Juli 2013

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Beginn Originaltext:
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Am Freitag, den 5.7.2013 wird der Deutsche Bundesrat auf Empfehlung seines Verkehrsausschusses über die Freigabe von Akku-Beleuchtungen an Fahrrädern entscheiden. Mit dieser Entscheidung sollen neben dem Dynamo auch „wiederaufladbare Energiespeicher“ zur Versorgung der Lichtanlage zugelassen werden.

Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) begrüßt grundsätzlich, dass die Anforderungen an die Fahrradbeleuchtung überarbeitet werden. Eine ganze Reihe von Regelungen sind veraltet und sollten bereits vor Jahren neu gestaltet werden. Leider ist die umfassende Überarbeitung damals im Bundesrat gescheitert.

Der jetzt dem Bundesrat vorliegende Vorschlag ist aus Sicht des ZIV unvollständig und berücksichtigt nicht den möglichen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit.
Aus diesem Grund hat sich der ZIV gegenüber dem Deutschen Bundesrat dafür ausgesprochen, der Empfehlung des Verkehrsausschusses nicht zuzustimmen. Derzeit läuft ein Forschungsprojekt bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Auftrag gegeben wurde und den Einfluss der Freigabe von Batterie-/Akkubeleuchtungen auf die Verkehrssicherheit von Fahrradfahrern untersuchen soll. In Kürze werden die Ergebnisse vorliegen, die nach
Auffassung des ZIV in die Änderungen der Vorschriften unbedingt einfließen sollten.

Die in der Empfehlung des Verkehrsauschusses geforderten Akku-Beleuchtungen sollen über eine „sinnfällige Anzeige“ der Kapazität des Akkus verfügen. Derzeit sind die meisten der bisher angebotenen Produkte nur mit einer Warnleuchte ausgestattet, die anzeigt, wenn die Grenzwerte erreicht sind und die Batterie gewechselt bzw. der Akku aufgeladen werden muss. Eine Kapazitätsanzeige geht über diese Einrichtung weit hinaus. Die vielen derzeit durch die Verbraucher genutzten Batterie-Leuchten dürften somit – beim Inkrafttreten der Änderungen – nicht mehr verwendet werden!

Ausserdem ist aus Sicht des ZIV wichtig, dass nur bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen angeboten und verwendet werden dürfen. Sind die Produkte nicht mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen, ist das Anbieten durch den Handel und die Nutzung durch den Radfahrer auch zukünftig nicht zulässig.

„Weder die Verbraucherverbände noch die Industrie wurden in die Ausarbeitung des jetzt vorliegenden Vorschlages eingebunden, sodass die vielfältigen Einflüsse einer solchen Änderung der Vorschriften auf die Verkehrssicherheit nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wir bitten deshalb den Bundesrat, der Empfehlung des Verkehrsausschusses nicht zuzustimmen, die Ergebnisse des BASt-Forschungsprojektes abzuwarten, um dann eine umfassende Novellierung der Vorschriften zu starten“, so Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des ZIV.

Der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) ist nationale Interessenvertretung und Dienstleister für die deutsche und internationale Fahrradindustrie.

Bad Soden, 02. Juli 2013

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Ende der Meldung

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