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Interview: Rundum-Sorglos-Paket für Jobradler
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Donnerstag, 28. Juni 2018

*** Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist zwei Jahre alt oder älter. Wir haben ihn nicht gelöscht, weil Inhalte wie Tipps, Hintergründe und Technisches noch immer gültig sind. Ansprechpartner, Produkte und Preise können sich aber zwischenzeitlich geändert haben. Für ein Update rufen Sie uns bitte an! ***

[pd‑f/tg] Leasing-Anbieter Jobrad bietet ab sofort einen sogenannten Full-Service an. Die Idee: Reifen, Bremsen oder die Kette können bei Verschleiß ohne Zusatzkosten beim Händler ersetzt werden. Für den Dienstfahrradpionier ist das ein weiterer Schritt in Richtung mehr Service beim Dienstrad-Leasing. Im Interview erklärt Alexandros Molphetas, Bereichsleiter Marketing, die Hintergründe.

Wir haben unser Bildarchiv aktualisiert. Dabei wurden ältere Bilder entfernt – darunter das hier verlinkte. Melden Sie sich einfach für passende Motive zum Artikel: 0551–9003377‑0.
Mit einem Full-Service erweitert Jobrad aktuell sein Angebot. Was verbirgt sich konkret hinter dem Begriff?
„Mit dem Full-Service bieten wir eine optionale Serviceleistung für Diensträder als eine Art Rundum-Sorglos-Paket an. Dieses kann für zusätzlich zehn Euro im Monat zu unserer Mobilitätsgarantie und Vollkaskoversicherung hinzugebucht werden. Es beinhaltet nicht nur eine jährliche Inspektion, sondern auch die Reparatur von Verschleißteilen inklusive Arbeitskosten am Fahrrad. Zu den Verschleißteilen zählen etwa die Kette, Bremsbeläge oder Reifen, die ab dem siebten Monat des 36-monatigen Leasing-Vertrages bis zum Ende ausgetauscht werden können.“

Wer kann diesen Service in Anspruch nehmen?
„Das Angebot kann ab sofort bei jedem neuen Jobrad-Vertrag dazu gebucht werden, vorausgesetzt der Arbeitgeber hat dieses Modul als Option gewählt.“

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So manche Kette an einem E‑Bike zeigt bereits nach ein paar hundert Kilometern Verschleißerscheinungen. Wie oft darf ich ein Produkt austauschen?
„Was die Häufigkeit des Austausches oder der Reparaturen angeht, machen wir keine Vorgaben. Allerdings beträgt der im Full-Service enthaltene Verfügungsrahmen für verschleißbedingte Reparaturen und Inspektionen maximal 420 Euro während der dreijährigen Laufzeit.“

Es kann ja nun vorkommen, dass ich mit einem Händler unzufrieden bin, umziehe oder ein Laden mal schließt. Kann ich die Leistungen dann bei einem anderen Händler in Anspruch nehmen?
„Im Rahmen des Full-Service sind Radler an keinen bestimmten Händler gebunden. Ein Wechsel ist daher jederzeit möglich. Alle Premium-Fachhandelspartner bundesweit sind grundsätzlich berechtigt, den Full-Service durchzuführen. Die Abwicklung erfolgt für den Händler ganz einfach und papierlos über unser Fachhandelsportal.“

Darf man überhaupt noch selbst am Rad kleine Reparaturen durchführen oder Teile austauschen? Oder geht dann der Full-Service-Anspruch verloren?
„Der Full-Service-Anspruch geht erstmal nicht verloren, wenn der Radfahrer selbst Hand anlegt. Dennoch ist es natürlich zu empfehlen, den angebotenen Service für das geleaste Rad auch zu nutzen. Denn eigentlich muss man ja außer Aufpumpen und Kette ölen gar nichts mehr selbst durchführen, weil der Full-Service die wichtigsten Arbeiten abdeckt.“

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Leasing, Full-Service, Vollkaskoversicherung, Mobilitätsgarantie sind Begriffe, die aus der Automobilbranche bekannt sind. Ist das ein Zeichen für die steigende Wertschätzung des Fahrrads in der Gesellschaft?
„Ja, das Fahrrad ist für Kurzstrecken ein unschlagbares Verkehrsmittel. Eines, mit dem man meist deutlich schneller ans Ziel kommt, dabei etwas für die Gesundheit tut und vor allem Spaß hat. Das Dienstfahrrad ist dem Dienstauto steuerlich bereits gleichgestellt. Deshalb ist es für uns besonders wichtig, den Radfahrern auch beim Service etwas zu bieten, das sie aus dem Autohaus kennen. Dienstrad-Leasing ist mehr als Radfahren und insofern müssen wir als Dienstleister auch in allen Bereichen der Radmobilität agieren und unser Angebot im Kontext wachsender Mobilitätsansprüche weiterentwickeln.“

Hier finden Sie die gesamte Pressemappe Eurobike 2018


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