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Interview: Fahrradkauf im Laden und Online
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Donnerstag, 28. Juni 2018

*** Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist zwei Jahre alt oder älter. Wir haben ihn nicht gelöscht, weil Inhalte wie Tipps, Hintergründe und Technisches noch immer gültig sind. Ansprechpartner, Produkte und Preise können sich aber zwischenzeitlich geändert haben. Für ein Update rufen Sie uns bitte an! ***

Auch die Fahrradbranche erlebt eine Zunahme des Online-Geschäfts. Das betrifft vorwiegend Zubehör wie Bekleidung und Accessoires, aber, in geringerem Maße, auch die Räder selbst. Dabei ist das Fahrrad ein eher service-lastiges Produkt und braucht mehr Knowhow beim Onlinekauf als etwa Smartphone, Toaster oder Isomatte. Die meisten Kunden wollen nach wie vor den Laden im Viertel als ihren Partner, wenn es um Service oder Gewährleistung geht. Die Antworten auf die Internetfrage sind in der Fahrradbranche sehr vielfältig und werden auch von Verbrauchern immer häufiger gestellt. Der pressedienst-fahrrad sprach mit Rechtsanwältin Dr. Anja Matthies über solche Fragen.

Eine Person hält ein Tablet vor den Rahmen eines Fahrrades. Auf dem Display sind kleine Abbildungen von Fahrrädern zu sehen.Gibt es einen spürbaren Umsatzeinbruch beim Fahrradhandel durch das Internet?
„Ja, das zeigt sich deutlich. Der Einzelhandel hat es zwar schwieriger, aber immer noch seine Rolle im Stadtviertel. Das Internet und wachsende Bike-Großmärkte machen es aber schwierig. Wobei der Beratungsklau hier schon geringer ausfällt als etwa in der Outdoor- oder Foto-Branche. Man findet ein Rad aus dem Laden selten genauso online, anders als etwa eine Regenjacke. Doch viele Läden leben heute mehr von ihrer Werkstatt, andere verkaufen gezielt ihre Beratungskompetenz, manche betreiben eigene Online-Shops. Immer wichtiger sind da Service-Angebote und Partnerschaften mit Anbietern zusätzlicher, Kunden bindender Leistungen.“

Als da wären?
„Das beginnt beim aktiven Vorschlagen von Werkstattterminen zur Durchsicht, wie beim Zahnarzt. Dann kann man Leihräder für den Zeitraum der Reparatur bereithalten und Proberäder, die man auch mal ein Wochenende lang testen kann. Man kann direkt beim Kauf eine Versicherung mit anbieten, wie man ein Schloss oder einen Helm separat verkauft. Es gibt mittlerweile sogar richtige Mobilitätsgarantien auch für Radfahrer.“

Früher hieß es ja immer: Online-Kauf von Fahrrädern und Einzelteilen ist was für alte Hasen, die genau wissen, was sie brauchen. Ist das noch so?
„Das stimmt sicherlich noch zum Teil. Aber es hat ja rasante Entwicklungen unterschiedlicher Technologien gegeben: das komplett neue Feld der E‑Bikes, die stark gewachsene Anzahl von Reifenmaßen, die Verbreitung von hydraulischen Scheibenbremsen, neuartige Schaltungen und daraus resultierende Inkompatibilitäten, ähnlich auch bei der Federung – und dann ist da noch Carbon als besonderer Werkstoff, der mit der notwendigen Sorgfalt und Behutsamkeit behandelt werden muss. Etwa muss bei der Montage von Carbonteilen auf das richtige Drehmoment geachtet werden. Da sind selbst gelernte Fachleute, die nur wenige Jahre nicht mehr am Ball sind, mitunter schon überfragt.“

Wenn ich ein Produkt online kaufe, habe ich ja normalerweise zwei Wochen Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Aber wieviel Probefahrt ist bei einem Fahrrad okay, bevor mir klar wird, dass es mir nicht passt?
„Das Rücktrittsrecht bleibt auch bei Nutzung erhalten, es besteht aber eventuell ein Schadensersatzanspruch wegen der Abnutzung.“

Wir haben unser Bildarchiv aktualisiert. Dabei wurden ältere Bilder entfernt – darunter das hier verlinkte. Melden Sie sich einfach für passende Motive zum Artikel: 0551–9003377‑0.
Mit wie viel Kilometern darf ein Radladen ein Rad eigentlich noch als neu verkaufen? Bei einem E‑Bike macht sich das ja recht bald in Ladezyklen des Akkus bemerkbar.
„Das ist vom Einzelfall abhängig; neu heißt eigentlich unbenutzt. Mit den üblichen Probefahrten befinden wir uns etwas im Graubereich: Ein Rad als neu zu verkaufen, auf dem wenige Kunden um den Block gefahren sind, um es zu testen, ist sicherlich vertretbar. Nach häufiger oder längerer Überlassung bzw. regelmäßigem Nutzen ist es sicher als gebraucht einzustufen. In manchen Läden gibt es darum spezielle Testräder, die dann zum Sonderpreis angeboten werden.“

Wenn ich ein Rad nach Online-Kauf selbst in Betrieb nehme, also es fertig montiere und selbst prüfe, ob alles funktioniert: Wer haftet, wenn mir aus technischen Gründen was passiert? Welche Folgen hat es, wenn ich bei der Probefahrt stürze oder einen Unfall habe?
„Der Kunde hat in diesem Fall die Pflicht, selbst zu prüfen, ob alles funktioniert. Besser ist es sicherlich, er lässt es noch einmal von einem Fachmann einstellen. Bei einem technischen Defekt kommt es darauf an, ob das Fahrrad bereits fehlerhaft angeliefert wurde oder ob der Kunde selbst bei der Endmontage Fehler gemacht hat.“

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Wenn mir ein Fahrrad während der Probefahrt geklaut wird, muss ich es dann bezahlen?
„Im Prinzip ja. Bei einer längeren Probefahrt wird ein Händler aber sicherlich eine Probefahrtvereinbarung treffen, bei der auch vereinbart wird, wer bei einem Diebstahl haftet und ob der Kunde eine Selbstbeteiligung übernehmen soll.“

Muss der Händler mir ein passendes Schloss zur Verfügung stellen oder bin ich dafür selbst verantwortlich?
„Für ein Schloss ist der Kunde selbst verantwortlich. Wenn er aber vorhat, dass Fahrrad auf der Probefahrt abzustellen, kann er den Händler nach einem Schloss fragen, was dieser aus Eigeninteresse ihm sicherlich zur Verfügung stellen wird.“

Hier finden Sie die gesamte Pressemappe Eurobike 2018

 


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