IXON Space: Hellster Scheinwerfer im Test der Stiftung Warentest
Mittwoch, 9. September 2020
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In der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest wurden Fahrrad-Akku- Scheinwerfer getestet. Darunter auch der IXON Space von Busch + Müller. Dabei kam es zu einer Zweitplatzierung, der Nennung als hellster Scheinwerfer und der erfreulichen Gesamtnote 1,6. Allerdings wurde dem Space eine vergleichsweise geringe Leuchtweite von nur 15 Metern bescheinigt. Daraus zogen die Tester den Schluss, dass der IXON Space nicht für Schnellfahrer geeignet ist. Auch die Tatsache, dass seine Leuchtdauer in allen Helligkeitsstufen die anderen Testkandidaten übertrifft, bleibt unberücksichtigt.
Für den Test wurden die Scheinwerfer so eingestellt, dass die hellste Stelle ihres Lichtbilds in zehn Meter Entfernung vor dem Fahrrad auf den Boden trifft. Dies entspricht § 67 der StVZO – allerdings in der alten Fassung, wie sie bis 2017 galt.
Schon vor der Überarbeitung der StVZO war dieser Punkt – nicht zuletzt dank moderner LED-Lichttechnik von Busch + Müller – hoffnungslos veraltet. Der Test der StiWa ignoriert moderne Gegebenheiten. Die Ergebnisse, zumindest aus dem Teilbereich „Licht und Sicht“, sind unbrauchbar.
Doch wie sieht modernes Fahrradlicht eigentlich aus? In der heute gültigen Fassung des § 67 der StVZO heißt es: „Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“ Auf einer geraden Strecke muss also die Hell/Dunkel-Grenze in der Ferne noch auf der Fahrbahn erkennbar sein.
Der IXON Space orientiert sich natürlich hieran. Am gleichmäßigsten leuchtet er bei einer Leuchtweite von 50 Metern. Tatsächlich erreicht der IXON Space auf gerader Strecke sogar eine blendfreie Leuchtweite von über 100 Metern. Mehr als sechsmal so viel, wie die Stiftung Warentest ihm bescheinigte – und somit, anders als behauptet, die beste Wahl, besonders für Schnellfahrer.
Die folgenden Bilder zeigen im direkten Vergleich das Lichtbild des IXON Space. Links so eingestellt wie beim Test der Stiftung Warentest mit einer Leuchtweite von 15 Metern. Rechts nach heute gültiger StVZO, eingestellt auf eine Leuchtweite von etwa 50 Metern.
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