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Interview: „Einen Carbonrenner über die Firma leasen? – Ja, klar! “
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Donnerstag, 27. Juli 2017

*** Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist zwei Jahre alt oder älter. Wir haben ihn nicht gelöscht, weil Inhalte wie Tipps, Hintergründe und Technisches noch immer gültig sind. Ansprechpartner, Produkte und Preise können sich aber zwischenzeitlich geändert haben. Für ein Update rufen Sie uns bitte an! ***

Seit 2012 ist in Deutschland das Leasen von Diensträdern per Gehaltsumwandlung möglich. Unter die Regelung fallen auch hochwertige Sporträder, wie Holger Tumat, Mitbegründer des Leasing-Anbieters Jobrad, gegenüber dem pressedienst-fahrrad bestätigt. Aber: Darf ich damit auch bei einem Rennen starten? Ist ein Costum-made-Aufbau möglich? Wer haftet? Die Antworten finden Sie im Interview.

Wir haben unser Bildarchiv aktualisiert. Dabei wurden ältere Bilder entfernt – darunter das hier verlinkte. Melden Sie sich einfach für passende Motive zum Artikel: 0551–9003377‑0.
pd‑f: Eine wachsende Zahl von Unternehmen bietet mittlerweile das Leasen von Fahrrädern per Gehaltsumwandlung an. Kann dabei jedes Rad, also auch ein hochwertiges Sportrad wie ein Renn- oder Triathlonrad, geleast werden?

Holger Tumat: Ja, es kann grundsätzlich jedes Rad mit einem Mindestwert von 749 Euro inklusive Mehrwertsteuer ein Jobrad sein. Radtyp und Marke sind dabei frei wählbar, auch Sporträder können also geleast werden. Der Arbeitnehmer kann das geleaste Rad individuell nutzen – für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit.

Kann ich einen Custom-made-Aufbau machen oder muss das Rad von der Stange sein?

Natürlich kann man sein Wunschrad nach eigenen Ansprüchen aufbauen. Wichtig ist, dass der Händler eine einheitliche Rechnung über das gesamte Rad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann können wir das Jobrad korrekt abrechnen. Auch Zubehör kann mit aufgenommen werden, sofern es Leasing-fähig ist.

Was bedeutet Leasing-fähiges Zubehör?

Grundsätzlich ist Leasing-fähig, was fest mit dem Rad verbunden ist. Z. B. können auch Carbonlaufräder geleast werden, sofern sie Teil des Fahrrads sind.

Bin ich anschließend der Eigentümer des Rades und darf individuelle Umbauten oder einen Austausch von Komponenten vornehmen?

Im Laufe der Radnutzung können Komponenten ausgetauscht oder umgebaut werden. Gibt man das Rad nach Leasing-Ende wieder zurück, muss es allerdings in der originalen Zusammensetzung sein; also so, wie es ursprünglich übernommen wurde. Am besten ist es deshalb, man lässt das Rad schon vor Leasing-Beginn nach seinen individuellen Wünschen umbauen oder anpassen.

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Darf ich ein geleastes Rad im Wettkampf nutzen? Wer haftet für das Rad bei einem Trainings- oder Rennunfall?

Wie das Rad genutzt wird, kann der Leasing-Nehmer selbst entscheiden. Für einen Wettkampfeinsatz ist das Rad allerdings nicht mehr versichert. Der Fahrer haftet selbst für eventuelle Schäden, die aus einem Wettkampf entstehen.

Wer übernimmt die Kosten, wenn das Rad gestohlen oder beschädigt wird?

Ein Jobrad ist ein Leasing-Objekt und muss deshalb mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert sein. Auch Beschädigung und Diebstahl sind mit der Versicherung abgedeckt. Die Kosten übernimmt der Versicherer. Ein Sonderfall sind E‑Bikes und S‑Pedelecs mit Nummernschild. Rechtlich gelten sie als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet: E‑Bikes und S‑Pedelecs müssen haftpflichtversichert sein. (Der Begriff E‑Bike steht hier für E‑Bikes im rechtlichen Sinne, also Räder, die nur mit Handgas betätigt werden. Pedelecs, die umgangssprachlich E‑Bikes genannt werden, sind rechtlich auch beim Leasing wie Fahrräder eingestuft; Anmerkung der Redaktion)

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Können Sie kurz erklären, was beim Thema Leasing generell wichtig ist?

Bei Jobrad ist der Arbeitgeber der Leasing-Nehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein Leasing-Modell, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Zwar ist der geldwerte Vorteil, den der Mitarbeiter durch die Nutzung hat, mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern, dennoch spart er, wenn er das Rad least, zwischen 20 und 40 Prozent gegenüber einem Direktkauf.

Darf ich auch mehr als ein Rad leasen?

Ja, das ist steuerlich möglich. Der Arbeitgeber kann aber, wenn er es wünscht, die Zahl der Räder pro Mitarbeiter begrenzen.

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Welche Vorteile hat eine Firma, wenn sie Leasing ermöglicht?

Arbeitgeber setzen immer mehr auf Mitarbeitermotivation und Gesundheitsförderung. Das Angebot einer alternativen betrieblichen Mobilität, die auch privat genutzt werden kann, ist ein wesentlicher Vorteil für die Gewinnung neuer Mitarbeiter und die Motivation der bestehenden Arbeitnehmerschaft. „Radelnde“ Mitarbeiter sind oft weniger krank. Das bedeutet weniger Personalausfall im Unternehmen. Zusätzlich tragen Arbeitgeber und ‑nehmer aktiv zum Umweltschutz und zur Verkehrsverbesserung bei. Das sind nur einige gute Gründe, die für Dienstrad-Leasing sprechen.

Hier finden Sie die gesamte Pressemappe Fahrradsommer 2017

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