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Ein E-Bike ist neben einer nassen Straße abgestellt. Im Vordergrund sitzt eine Person mit Fahrradhelm und schaut auf ihr Smartphone.

Kommentar: Echte Sicherheit statt Selbstjustiz!
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Mittwoch, 9. November 2022

GPS-Tracker fürs Fahrrad sind in aller Munde. Als elektronisches Gadget ohnehin im Trend, wird mit ihnen vor allem eines versprochen: Diebstahl-Sicherheit. Doch sie haben nicht nur Schwierigkeiten, dieses Kernversprechen zu halten, sondern richten potenziell auch großen Schaden an. Ein Kommentar von Arne Bischoff.

Ein Smartphone mit einer Kartenanwendung, die den Standort eines E-Bikes darstellt.Tracking-Devices verhindern den Diebstahl eines Fahrrades nicht. Sie schaffen also keine Sicherheit, dass ein unerwünschtes Ereignis (der Diebstahl) gar nicht erst eintritt. Sie erhöhen lediglich die Wahrscheinlichkeit, das bereits gestohlene Rad nach dem Diebstahl wiederzubeschaffen und so den Schaden zu verringern. Das Sicherheitsversprechen ist allerdings angetan, Nutzer:innen ein falsches Gefühl zu vermitteln und tatsächlich wirksame Diebstahlschutzmaßnahmen wie das Anschließen an einen stabilen Ankerpunkt oder das Abstellen in gut beleuchteten, belebten Gegenden zu vernachlässigen. Tracking-Devices vermitteln sogar eine zweite Ebene falscher Sicherheit. Denn das Wissen um den Standort eines gestohlenen Rades garantiert keineswegs die Wiederbeschaffung.

Fahrräder in einem Metallverschlag mit Tür.Tracking-Devices können zum Datenschutzproblem werden

Die missbräuchliche Verwendung gerade kleiner und diskreter Tracking-Devices zum kriminellen Stalking hat in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Schon deshalb ist die massenweise Verbreitung und Nutzung dieser Geräte fragwürdig. Doch auch, wer Tracking-Devices bestimmungsgemäß zum Auffinden gestohlener Fahrräder verwendet, sollte sich mit Datenschutzfragen beschäftigen. Zunächst hinterlassen auch die rechtmäßigen Inhaber:innen selbst unweigerlich Bewegungsprofile auf Servern, die sie wahrscheinlich nicht kennen und von deren Nutzung sie keine Ahnung haben. Zum anderen ist auch die Polizei bei der Wiederbeschaffung von Diebesgut an geltendes Recht gebunden. Im Zweifelsfall nutzt mir als Inhaber:in eines Tracking-armierten, aber gestohlenen Fahrrades der Standort des Diebesgutes allein nicht. Ich kann die Polizei zwar über meinen Verdacht informieren und den Standort weitergeben. Zur Sicherstellung bedarf die Polizei aber eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Steht das gestohlene Rad z. B. im Keller oder zugriffsgeschützten Innenhof einer Mietwohnungssiedlung mit hunderten Bewohner:innen, sind auch der Polizei erst einmal die Hände gebunden. Sie weiß im Zweifel gar nicht, gegen wen sie eine Durchsuchungsanordnung beantragen soll. So ein Fall wäre mitnichten Behördenuntätigkeit oder Phlegma, sondern juristisch und gesellschaftlich gebotene Güterabwägung. Die Unverletzlichkeit des Wohnraumes wiegt als Rechtsgut höher.

Ein Mann trägt ein E-Bike die Treppe in einem Wohnhaus hinunter.Tracking-Devices ermuntern zur Selbstjustiz

Wer in einem solchen Fall zur Selbstjustiz greift und den vermuteten Dieb bzw. die vermutete Diebin nun zur Rede stellt oder das Rad sogar zurückstiehlt, macht sich unter Umständen strafbar. Es bedarf nicht viel Fantasie, dass es allerdings genau das ist, was viele Tracking-Nutzer:innen sich von den Devices erhoffen. Wer sich in Fahrradforen oder Social-Media-Gruppen gegen Raddiebstahl umsieht, merkt schnell, dass dort ein sehr rauer Ton gegenüber Raddieben und ‑diebinnen herrscht und oft auch unmittelbare körperliche Gewalt als Mittel der Wiederbeschaffung oder als Strafe gerechtfertigt wird. Teile der Industrie sind an dieser Stimmungsmache nicht unschuldig. Im besten und verantwortungsbewussten Fall kümmert sich der Serviceanbieter um den Eine Person mit Kapuze steigt zwischen Briefkästen und einer Hauswand auf ein Fahrrad, um loszufahren.Wiederbeschaffungsversuch und übernimmt die Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden oder Versicherungen, wie Riese & Müller es mit Connected Care anbietet. Im schlimmsten Fall wirbt ein Hersteller wie VanMoof damit, eigene „Bike-Hunters“ auf die Spur von Fahrrad-Stehlenden anzusetzen, die in den Werbevideos des Unternehmens im schlimmsten Actionfilm-Stil durch Innenhöfe rennen, sich Zutritt zu Treppenhäusern verschaffen und so möglicherweise selbst massenhaft Recht brechen. Das ist nicht nur ein schlechtes Vorbild, sondern es bringt die gesamte Radbranche in Verruf und private Nachahmer:innen in Gefahr. Denn Selbstjustiz hat eine dritte Risikoebene, in dem Moment, wo Diebe oder Diebinnen sich wehren. Die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer sind immer wichtiger als die Wiederbeschaffung eines gestohlenen Rades.

Eine Person öffnet eine Fahrradklingel, um ein Apple Airtag darin zu zeigen.Tracking-Devices können eine wirksame Ergänzung sein

Bei allen Schwierigkeiten mit den Geräten und abseits des kommunikativen Hypes können Tracking-Devices eine wirksame Ergänzung zum Schutz von Eigentum sein. Eingebunden in ein kluges Sicherheitskonzept und kombiniert mit Ersatzrad- und Wiederbeschaffungsangeboten von Herstellern oder Serviceanbietern können sie den Schaden vermindern, Porträt von Arne Bischoff.den die Eigentümer:innen durch einen Diebstahl erleiden. Das setzt allerdings verantwortungsvolles Handeln aller Parteien voraus: von Produktherstellern wie von Nutzer:innen.

 

 

 

Arne Bischoff | pressedienst-fahrrad

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