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Zwei Personen fahren in dieselbe Richtung auf Fahrrädern durch die Stadt ? eine auf der Fahrbahn und eine auf dem geteilten Fuß- und Radweg.

StVO Novelle – Neues Verkehrsschild für E‑Bikes – ZIV fordert Nachbesserungen
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Montag, 29. Februar 2016

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Beginn Originaltext:

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StVO Novelle – Neues Verkehrsschild für E‑Bikes

ZIV fordert Nachbesserungen

Bad Soden, 29. Februar 2016

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Verordnungsentwurf vorge-legt, mit dem unter anderem die Benutzung von Radwegen von s. g. E‑Bikes neu geregelt werden soll. Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Verkehrsschildes vor, mit dem Fahrradwege für die Nutzung von E‑Bikes freigegeben werden können.

Das Problem ist nur: Mit dem Begriff des E‑Bikes werden laut dem BMVI-Entwurf nur Elektrofahrräder er-fasst, die mit einem Drehgriff oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren können, auch ohne dass der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt.

Im Gegensatz zu den Pedelecs, bei denen die Unterstützung des Elektromotors bis 25 km/h nur dann ein-setzt, wenn der Fahrer auch in die Pedale tritt, die als Fahrräder eingestuft sind und immer auf Radwegen gefahren werden dürfen, sind die vom Gesetzgeber gemeinten E‑Bikes auch heute schon Mofas, für die es bereits ein Zusatzschild gibt. Mit Mofas dürfen nach aktueller Gesetzeslage Fahrradwege außer Orts immer und innerorts, wenn der Radweg durch das Zusatzschild „Mofa frei“ gekennzeichnet ist, benutzt werden.

Der ZIV fordert jedoch schon seit langem, dass Radwege auch für die s. g. schnellen E‑Bikes freigegeben werden können, wenn diese Wege aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden geeignet sind. Bei schnellen E‑Bikes wird der Fahrer von einem Elektroantrieb bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Diese Fahrzeuge sind eine hervorragende Alternative zum Pkw, auch wenn größere Entfernungen zurückge-legt werden müssen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Förderung der Attraktivität dieser um-weltfreundlichen Elektrofahrzeuge sollten Radwege – insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften – mit schnellen E‑Bikes befahren werden dürfen, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt.

„Durch die schnellen E‑Bikes steigen immer mehr Berufspendler, die bisher den Pkw für den Weg zur Arbeit benutzt haben, auf das umweltfreundliche Elektrofahrrad um. Um diesen Trend weiter zu fördern, müssen nach unserer Auffassung Radwege, die baulich dafür geeignet sind, für diese schnellen E‑Bikes freigegeben werden“, so Siegfried Neuberger, Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbandes e.V.

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