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75 Jahre Bicycle Day
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Mittwoch, 18. April 2018

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[pd‑f/tg] Am 19. April wird der „Bicycle Day“ gefeiert. Der Grund ist kurios: Der Schweizer Chemiker Albert Hofmann machte am 19. April 1943 eine Fahrradfahrt unter dem Einfluss der von ihm entdeckten Droge LSD. Für seine Anhänger ein Grund, den Tag als „Fahrradtag“ auszurufen. Doch wäre so eine Fahrt heute erlaubt? Zum 75-jährigen Jubiläum hat der pressedienst-fahrrad bei Franziska Klöpf, Rechtsanwältin bei der Fahrradrechtsberatung Bikeright, nachgefragt.

Wir haben unser Bildarchiv aktualisiert. Dabei wurden ältere Bilder entfernt – darunter das hier verlinkte. Melden Sie sich einfach für passende Motive zum Artikel: 0551–9003377‑0.
pressedienst-fahrrad: Am 19. April 1943, also vor 75 Jahren, fuhr der Schweizer Chemiker Albert Hofmann in Basel unter dem Einfluss von LSD mit dem Fahrrad nach Hause. Wäre solch eine Fahrt unter Drogeneinfluss heute noch erlaubt?

Franziska Klöpf: „Auf keinen Fall. Dies ist unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes heute nicht erlaubt. Die Herstellung und der Konsum von chemischen Stoffen und Verbindungen wie LSD sind in Deutschland nicht gestattet. Ob es sich sogar um ein strafrechtlich relevantes Vergehen handelt, hängt vom Einzelfall ab. § 316 des Strafgesetzbuches kann hier zum Einsatz kommen. Darin heißt es: Wer durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belangt. Wenn in diesem Zusammenhang sogar die Gefährdung anderer Menschen oder Sachen mit auftritt, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.“

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pd‑f: Hofmann hat sich zeit seines Lebens dafür ausgesprochen, klassische Psychedelika wie LSD aus der Drogendiskussion herauszulösen, da sie kein Suchtpotenzial aufweisen würden. Welche Folgen hätte eine Legalisierung für den Straßenverkehr?

Klöpf: „Aus rechtlicher Sicht würde dann natürlich keine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen und es wäre auch keine strafrechtliche Relevanz mehr gegeben. Dennoch müsste man sagen, dass die Fahreigenschaften durch den Drogenkonsum deutlich beeinträchtigt werden. Welche Folgen dies für den Straßenverkehr hätte, ist nur schwer einzuschätzen. Persönlich kann ich die Forderung von Herrn Hofmann deshalb nicht teilen.“

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pd‑f: Welche Strafen drohen, wenn man unter Drogeneinfluss beim Radfahren von der Polizei kontrolliert wird? Hat eine Feststellung auch Auswirkungen auf den Führerschein?

Klöpf: „Neben dem bereits genannten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie einem möglichen Verfahren nach § 316 des Strafgesetzbuches kann die Polizei zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 Strafgesetzbuch kommt nicht in Betracht, da hier die Rede von Kraftfahrzeugen ist. Fahrräder fallen nicht darunter. Dasselbe gilt für ein Fahrverbot, das die Fahrerlaubnisbehörde nach § 25 Strafverkehrsgesetz aussprechen kann.“

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pd‑f: Wer haftet, wenn ein Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geschieht?

Klöpf: „Die Haftungsfrage bei einem Unfall ist unabhängig davon, ob der Radfahrer unter Drogeneinfluss stand oder nicht. Bei einem Unfall zwischen Auto und Fahrrad hat der Autofahrer in der Regel immer eine Teilschuld. Der Grund ist die sogenannte Betriebsgefahr: Ein Auto ist gefährlicher als ein Fahrrad. Beim Fahren unter Drogeneinfluss kommt jedoch auch ein Mitverschulden des Radfahrers in Betracht. Dann hängt es vom Einzelfall ab, wer in welchem Umfang für den Unfall verantwortlich war. Wird dem Radfahrer nachgewiesen, dass der Unfall durch eine grobe Verkehrswidrigkeit aufgrund von Drogenkonsum zustande kam, kann es passieren, dass er allein die Kosten tragen muss.“

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pd‑f: Hofmann schreibt über seine Erfahrungen bei der Fahrradtour: „Schon auf dem Heimweg mit dem Fahrrad nahm mein Zustand bedrohliche Formen an. Alles in meinem Gesichtsfeld schwankte und war verzerrt wie in einem gekrümmten Spiegel. Auch hatte ich das Gefühl, mit dem Fahrrad nicht vom Fleck zu kommen. Indessen sagte mir später meine Assistentin, wir seien sehr schnell gefahren.“ Dann lieber doch das Fahrrad stehen lassen?

Klöpf: „Fahrrad fahren ist doch von sich aus schön. Da braucht es keine weiteren Drogen. Deshalb sollte man lieber auf die Drogen verzichten, sich auf das Fahrrad setzen und die Eindrücke genießen.“

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