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Das Licht bleibt fest am Rad
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Donnerstag, 4. Oktober 2018

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Die Abschaffung der Dynamopflicht am Fahrrad feiert in diesem Jahr ihr fünfjähriges Bestehen. Was hat sich seitdem geändert? Technisch einiges, sicherheitsmäßig aber wenig, wie der pressedienst-fahrrad aufzeigt. Das starke Wachstum an E‑Bikes spielt dabei eine wesentliche Rolle.

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[pd‑f/tg] Vor fünf Jahren gab es in Deutschland eine tiefgreifende Gesetzesänderung für Radfahrer: Die bis dato geltende Dynamopflicht wurde abgeschafft und Akku-Beleuchtung offiziell erlaubt. Seit letztem Jahr ist sogar Batteriebeleuchtung am Fahrrad zugelassen. Die erste Gesetzesänderung wurde in der Fahrradbranche hitzig diskutiert. Auch in einem Artikel des pressedienst-fahrrad äußerten Experten 2013 Bedenken, dass Fahrradhersteller in Zukunft verstärkt aus Kostengründen auf dauerhaftes Licht verzichten könnten und deshalb die Lichtquote bei Neurädern sinken werde. Doch weit gefehlt, wie Sebastian Göttling, Marketingmanager beim deutschen Branchenführer Busch & Müller, heute feststellt: „Die Beleuchtung ist immer noch ein integraler Sicherheitsbestandteil des Fahrrads und damit Grundausstattung – unabhängig von der Dynamopflicht. Wenn sie fehlt, ist es in etwa so, als hätte das Fahrrad keine Bremsen.“

Sicherheit geht vor

Das Sicherheitsdenken in den Köpfen der Verbraucher sei so stark ausgeprägt, dass eine fest installierte Lichtanlage zum Fahrrad einfach selbstverständlich dazugehöre. Aktuelle Daten von HP Velotechnik unterstreichen Göttlings Beobachtung. Der Liegeradhersteller bietet in seinem Online-Konfigurator die Möglichkeit, Fahrräder individuell aufzubauen – z. B. mit Nabendynamo- oder Akku-Beleuchtung. „Rund drei Viertel unserer Räder werden in Deutschland mit fest installiertem Licht ausgeliefert“, stellt Online-Marketingmanager Heiko Truppel bei der Auswertung fest. Bei E‑Bikes liege die Quote sogar bei fast 100 Prozent. „Gerade beim Fahren im Straßenverkehr wird von einem Großteil der Radfahrer auf ein gutes, funktionierendes Licht geachtet. Wer sich ein hochwertiges Fahrrad kauft, der achtet auch beim Licht auf Qualität“, begründet Truppel.

Den großen Vorteil der Dynamobeleuchtung bringt Hinnak Oldenburg, Leiter Technik und Entwicklung beim Hamburger Fahrradhersteller Stevens, auf den Punkt: „Das Licht am Fahrrad ist einfach da und funktioniert. Man braucht sich nicht über das Aufladen oder das Abnehmen des Akku-Scheinwerfers Gedanken zu machen. Das wird von den Nutzern sehr geschätzt.“ Besonders die technischen Entwicklungen der letzten Jahre mit leichtlaufenden, kompakten Nabendynamos und leistungsstarken LED-Scheinwerfern hätten für mehr Erhellung gesorgt. „Die mittlerweile extrem kleine Baugröße fällt praktisch im Vorderrad nicht mehr auf. Auch das Mehrgewicht ist zu vernachlässigen. Dafür ist der Output enorm“, erklärt Christian Malik, Chef der Produktentwicklung bei der Winora Group. Hinzu kämen Features wie Einschaltautomatik, Tagfahr- und Bremslicht. Eine fest installierte Lichtanlage mit Nabendynamo ist deshalb für die Fahrradentwickler bei Trekking- und Cityrädern ein absolutes Muss.

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Beim E‑Bike fehlt der Dynamo

Anders stellt sich die Situation bei E‑Bikes dar: „Dynamos machen am E‑Bike technisch überhaupt keinen Sinn“, erklärt Markus Riese, Geschäftsführer und Entwickler beim E‑Bike-Bauer Riese & Müller. Die Hersteller der Elektroräder waren deshalb eine treibende Kraft bei der Abschaffung der Dynamopflicht. Die Beleuchtung der elektrifizierten Räder kann jetzt direkt aus dem Akku gespeist werden – für die Entwickler ein immenser Vorteil. Anja Knaus vom schweizerischen Anbieter Flyer stimmt zu: „In der Schweiz war die Beleuchtung schon immer am Akku angeschlossen. Die Dynamopflicht war für uns einzig eine Pflicht für den deutschen Markt.“ Die Beleuchtung folgt dabei einem Branchentrend, wie Sebastian Göttling erkennt: „Eine Verschiebung von Dynamobeleuchtung hin zur E‑Bike-Beleuchtung ist definitiv spürbar. Der Markt ist im Wandel und wir müssen uns auf diese Bedingungen einstellen.“

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Generell handelt es sich bei E‑Bike-Beleuchtung um Dynamobeleuchtung, allerdings mit einer speziellen Elektronik. Denn während ein Nabendynamo sechs Volt Wechselspannung liefert, verfügt der E‑Bike-Akku über eine nicht genormte, systemabhängige Gleichspannung zwischen sechs und 36 Volt. „Mit einem sogenannten Spannungswandler ist der Scheinwerfer mit verschiedenen E‑Bike-Antrieben kompatibel“, erklärt Göttling. Mittlerweile hat Busch & Müller sieben Scheinwerfer und drei Rücklichter als spezielle „E“-Modelle im Angebot. Top-Modell ist der „IQ‑X E“ (149,90 Euro), ein Scheinwerfer mit 150 Lux Leuchtstärke. Neuester Trend am E‑Bike: Ein Fernlicht wie bei Kfz ist seit dem letzten Jahr gesetzlich erlaubt und wird z. B. beim „IQ-XM“ (199 Euro) umgesetzt. „Mit einem Dynamo wäre das nicht möglich“, weiß Knaus. Die Beleuchtung wegzulassen stand im City- und Trekking-Bereich bei Flyer deshalb nie zur Diskussion: „Das würde von den Käufern nicht akzeptiert, schon gar nicht, wenn das E‑Bike genügend Strom an Bord hat.“

Akku-Leuchten nur mit K‑Nummer kaufen

Einzig bei sportlichen Rädern wie Mountainbikes, Rennrädern oder Urban-Bikes wird, wie vor der Gesetzesänderung auch, auf eine fest installierte Lichtanlage verzichtet. An dieser Aufteilung werde sich auch in den nächsten Jahren nicht viel ändern. Eher wird bei den Sporträdern von Werk aus auch mehr Licht verbaut. So verfügen bereits einige E‑Mountainbikes über eine feste Lichtanlage. Stevens oder Velotraum bieten beispielsweise auch sportliche Räder mit Rennlenker und Dynamobeleuchtung an. „Für sportliche Fahrer ist die nun optionale Akku-Beleuchtung ein Segen. Speziell weil sie seit letzten Jahr nicht mehr ständig am Fahrrad montiert werden muss“, berichtet Philipp Martin von Cannondale. Beim Kauf muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Akku-Lichter über eine sogenannte K‑Nummer vom Kraftfahrtbundesamt verfügen und dadurch für den Straßenverkehr zugelassen sind. „Hier kann der Fachhandel mit einem breiten Sortiment an Akku-Beleuchtung beratend zur Seite stehen“, so Martin.

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