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Förderprogramm Elektromobilität in München
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Freitag, 23. Dezember 2016

*** Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist zwei Jahre alt oder älter. Wir haben ihn nicht gelöscht, weil Inhalte wie Tipps, Hintergründe und Technisches noch immer gültig sind. Ansprechpartner, Produkte und Preise können sich aber zwischenzeitlich geändert haben. Für ein Update rufen Sie uns bitte an! ***

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Informationen zum Förderprogramm

Ab 1. Januar 2017 gilt die neue Fassung des Förderprogramms Elektromobilität „München e‑mobil“, die in der Vollversammlung des Stadtrats am 14.12.2016 beschlossen wurde.

Aufgrund des Bundesprogramms zur „Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ wurde die Förderung von E‑Pkw durch das Förderprogramm Elektromobilität „München e‑mobil“ der Landeshauptstadt München eingestellt.

Die freigewordenen Mittel wurden teilweise für eine Neuausrichtung des Förderprogramms genutzt, aber auch in andere Bereiche des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung von Elektromobilität in München (IHFEM 2015) umgeschichtet, wie beispielsweise in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur.

Gleichzeitig wurden aber auch bedarfsgerechte Anpassungen des Förderprogramms Elektromobilität vorgenommen. Zu den wichtigsten Änderungen bzw. Ergänzungen zählen:

Öffnung für Privatpersonen im Bereich der Lastenpedelecs und zweirädrigen E‑Leichtfahrzeuge
Verstärkte Förderung von E‑Leichtfahrzeugen durch höhere maximale Fördersummen und Erweiterung des Bonus-Systems
Verstärkte Förderung von DC-Ladeäulen durch höhere maximale Fördersummen
Förderung von Beratungsleistungen durch zertifizierte Berater für Elektromobilität

Aufgrund der sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der stetigen Weiterentwicklung des Stands der Technik im Bereich Elektromobilität besteht ein großer Bedarf an Beratung beim Umstieg auf Elektromobilität.

Um möglichst viele Interessenten zu erreichen, sollen sowohl Kurzberatungen zu einzelnen Themengebiete als auch umfassende Analysen (z.B. Mobilitätsanalysen von Fahrzeugflotten unter Nutzung von GPS-Datenloggern) gefördert werden.

Gefördert wird nur die Beratung durch zertifizierte Berater für Elektromobilität, die eine staatliche anerkannte Weiterbildung nach § 42a HWO absolviert haben.

Neben Beratungsleistungen steht die Öffnung der Förderung für Privatpersonen im Vordergrund. Dank der Transportkapazität von bis zu 300 kg stellen Lastenpedelecs für viele Wege sowohl im betrieblichen als auch im privaten Verkehr eine taugliche Alternative zum Auto dar. Etwa die Hälfte aller Fahrten im Bereich der motorisierten Gütertransporte in europäischen Städten können per Lastenpedelec getätigt werden. Dabei stellen unter den verlagerungsfähigen Fahrten die privaten Einkaufswege das größte Potenzial dar.

Genau Förderhöhen und alle Anforderungen für Anträge, die ab dem 01.01.2017 gestellt werden, entnehmen sie bitte der neuen Förderrichtlinie (PDF, 339 KB), die am 01.01.2017 in Kraft tritt.

Die neuen Antragsunterlagen werden ab 02.01.2017 zum Download bereit stehen.

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