Neues Rennrad – aber dann als Dienstrad
Sonntag, 18. Juli 2021
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Hört man von Fahrrad-Leasing, denkt man automatisch an City‑, Trekking- und E‑Bikes. Doch auch Sporträder können geleast werden – selbst individuelle Aufbauten sind dabei möglich. Der pressedienst-fahrrad erklärt, wie das funktioniert und was man beachten muss.
Wir haben unser Bildarchiv aktualisiert. Dabei wurden ältere Bilder entfernt – darunter das hier verlinkte. Melden Sie sich einfach für passende Motive zum Artikel: 0551–9003377‑0.Custom-made ist möglich
Es ist dabei völlig egal, ob ein Komplettrad oder eine individuell zusammengestellte Maßanfertigung geleast wird. Wichtig ist aber: Es muss vom Fachhandel eine einheitliche Rechnung über das gesamte Fahrrad gestellt werden, die die unverbindlichen Preisempfehlungen auf der Basis der Einzelpreise ausweist. Eine individuelle Konfiguration ist beispielsweise über einen Online-Konfigurator möglich, wie ihn der Hamburger Hersteller Stevens für Rennräder anbieten. Das persönlich konfigurierte Online-Rad wird beim Fachhändler bestellt, der Leasing-Vertrag unkompliziert und schnell über das Leasing-Portal des Arbeitgebers ausgefüllt und das fertige Rad im Fachhandel abgeholt. „Durch die Möglichkeit des Leasings haben wir nochmals eine deutliche gestiegene Nachfrage an individuellen, hochwertigen Rennrädern erhalten“, heißt es von Stevens. Dabei ist man nicht nur auf das Fahrrad beschränkt. Grob gesagt kann bei Jobrad alles in den Leasing-Vertrag aufgenommen werden, was „leasingfähig“, also im rechtlichen Rahmen des Leasings per Gehaltsumwandlung zulässig ist. Dabei spielen verschiedene rechtliche Kriterien eine Rolle. Bei Jobrad orientiert sich die Auswahl stark an der typischen Nutzung des Dienstrads. Schlösser oder Stecklichter sind beispielsweise unerlässlich für den alltäglichen und verkehrssicheren Gebrauch. Ebenso stellen Gepäckträger eine typische funktionale Komponente dar und sind zugelassen, zusätzliche Reise- und Transportbehältnisse wie Fahrradrucksäcke, Satteltaschen oder Fahrradkörbe dagegen nicht. Andere Dienstrad-Leasinganbieter bieten hingegen anderes Zubehör zum Leasen an.
Wir haben unser Bildarchiv aktualisiert. Dabei wurden ältere Bilder entfernt – darunter das hier verlinkte. Melden Sie sich einfach für passende Motive zum Artikel: 0551–9003377‑0.Hochwertige Räder haben größeres Sparpotenzial
Bei der Auswahl des Rades sollte man sich im Vorfeld allerdings intensive Gedanken machen, denn je hochwertiger das Rad ist, desto höher kann die Ersparnis ausfallen. Wie hoch sie am Ende wirklich ist, hängt von vielen individuellen Faktoren wie monatlichem Gehalt, Steuerklasse, Kinderfreibetrag etc. ab. Ein Beispiel: Das Rennrad „Caad 13“ von Cannondale kostet laut Liste 2.999 Euro. Ein Angestellter in Steuerklasse IV mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro hätte bei einem Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren eine monatliche Nettobelastung von 47,03 Euro. Inkludiert ist dabei bereits eine Vollkaskoversicherung für das Fahrrad. Gegenüber dem Direktkauf ergibt sich eine Gesamtersparnis von 37,75 Prozent. Zum Ende der Leasing-Dauer beabsichtigt Jobrad dem Nutzer ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sodass er das Rennrad zu einem günstigen Preis übernehmen oder sich für ein neues Leasing-Rad entscheiden kann. Nimmt er beim neuen Vertrag ein höherwertiges Modell wie das „System Six“ mit elektronischer Schaltung für 8.399 Euro Verkaufspreis, liegt die monatliche Nettobelastung mit 128,41 Euro zwar deutlich höher. Die Ersparnis gegenüber dem Direktkauf ist mit 36,54 Prozent jedoch ungefähr gleich hoch. Dafür gibt es ein deutlich besser ausgestattetes Rad. Man sollte deshalb genau durchrechnen, welches Rad einem persönlich die besten Leasing-Konditionen bietet und von der Ausstattung zu einem passt.
Achtung bei Wettkämpfen
Es sind jedoch noch ein paar Besonderheiten beim speziellen Rennrad- oder auch Mountainbike-Leasing zu beachten. Die Vollkaskoversicherung, die Unfälle und Diebstahl mit abdeckt, erlischt bei Schäden, die aus einem Wettkampf resultieren. Radfahrer:innen haften für diese Schäden selbst. Bei einem nachträglichen Austausch von Komponenten muss bei Ende des Leasing-Vertrages der Urzustand wieder hergestellt werden, d. h. alle nachträglich geänderten Teile müssen wieder zurückgebaut sein. Das gilt jedoch nicht für Verschleißteile wie Kette, Kettenblätter und Reifen. Gut zu wissen ist auch: Wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist Fahrrad-Leasing nicht nur auf ein Rad beschränkt. „So kann man sich sowohl ein Rad für den Arbeitsweg als auch für die tägliche Trainingsrunde besorgen – dann steht dem maximalen Fahrvergnügen nichts mehr im Wege“, erläutert Leusch die Idee.
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