Licht ins Dunkel





Donnerstag, 19. September 2013
*** Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist zwei Jahre alt oder älter. Wir haben ihn nicht gelöscht, weil Inhalte wie Tipps, Hintergründe und Technisches noch immer gültig sind. Ansprechpartner, Produkte und Preise können sich aber zwischenzeitlich geändert haben. Für ein Update rufen Sie uns bitte an! ***
In einer mit politischer Lichtgeschwindigkeit durchgebrachten Gesetzesnovelle wurde auch die Regelung der Fahrradbeleuchtung geändert. Seit 1. August 2013 gilt der neue § 67 StVZO. Der pressedienst-fahrrad fasst zusammen, was das für Radfahrer bedeutet.
[pd‑f / hdk] Der Sommer ist vorbei, die Tage werden wieder kürzer – für viele Alltagsradler bekommen jetzt die jüngsten Änderungen an der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO eine alltägliche Relevanz. Doch mehrdeutige Formulierungen und laute Kritik sorgten für einige Verwirrung: Ist mein Rad noch gesetzeskonform ausgestattet? Welche Beleuchtung kann und muss ich nachrüsten? Welche Vor- und Nachteile bringt die aktuelle Gesetzeslage?
Welche Radbeleuchtung ist legal?
„Dynamobeleuchtung ist weiterhin die sinnvollste Art, ein Fahrrad mit Licht auszustatten. Sie ist fest installiert, wartungsarm und erfordert kaum Aufmerksamkeit“, macht Anke Namendorf von Koga (www.koga.com) deutlich. Alternativ sind nun auch akku- oder batteriebetriebene Front- und Rücklichter erlaubt, wodurch nun viele Sporträder oder minimalistische Stile-Bikes legal auf den Straßen bewegt werden dürfen. Jedoch muss jegliche Beleuchtung vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zugelassen sein – was man am Prüfzeichen (K, Wellenlinie und Nummer) erkennt. Um diese Zulassung zu erhalten, muss die Beleuchtung z. B. über eine klare Hell-Dunkel-Kante (verhindert Blenden) verfügen und darf nicht blinken. „Eine Taschenlampe in der Hand und eine rote Blinkdiode am Helm allein entsprechen also weiterhin nicht den gesetzlichen Bestimmungen“, sagt Heiko Müller von Riese & Müller(www.r‑m.de).
Galt nicht immer Nennspannung 6V und Nennleistung 3W?
„Die Mindestanforderungen an Spannung und Leistung stammen noch aus den Zeiten der Glühbirnchen“, erklärt Mario Moeschler von Hercules (www.hercules-bikes.de). „Moderne LED-Technik hat das längst überholt.“
Die Spannungsanforderung 6V gilt weiterhin für den Batteriebetrieb, nicht aber für Akkus.
Wie ist die Beleuchtung anzubringen?
Sonderfall Rennräder
Sonderfall Elektroräder
Fazit und Ausblick
„Der aktuelle Vorstoß mag voreilig und unausgegoren gewesen sein, generell begrüßt die Branche aber eine Anpassung der rechtlichen Grundlage an die technische Realität“, fasst Sebastian Göttling den aktuellen Stand zusammen.
Es ist mit einer weiteren, grundlegenden Überarbeitung der entsprechenden Paragraphen in StVO und StVZO zu rechnen, die mit den Widersprüchen und fraglichen Punkten aufräumen wird. An der Änderung sollen dann sowohl Fachausschüsse als auch Verbände involviert werden, so ist aus „gut informierten Kreisen“ zu erfahren. Erste Vorschläge sollen im Herbst 2013 vorliegen; die Verabschiedung wird bis Sommer 2014 erwartet.
Passende Themen beim pd‑f:
Integrationsleistung: Wie das Fahrrad mit dem Licht verschmilzt
Radfahren im Winter: Akkus bauen ab, LED-Licht wird heller
Fahrradbeleuchtung: Rückstrahler sorgen für passive Sicherheit
Fahrradbeleuchtung: Warum leuchtet das Licht nicht?
Themenblatt Fahrradbeleuchtung
Radfahren im Winter: Spike-Reifen kauft man besser jetzt
Zurück zur Übersicht: Allgemein, Zurück zur Übersicht: Themenarchiv