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Mit dem Fahrrad zur Schule – aber sicher!
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Donnerstag, 13. August 2015

*** Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist zwei Jahre alt oder älter. Wir haben ihn nicht gelöscht, weil Inhalte wie Tipps, Hintergründe und Technisches noch immer gültig sind. Ansprechpartner, Produkte und Preise können sich aber zwischenzeitlich geändert haben. Für ein Update rufen Sie uns bitte an! ***

Nach den Ferien ist vor den Ferien – und dazwischen liegt der Beginn eines neuen Schuljahres. Viele Kinder wollen dann mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Oft dürfen sie es aber nicht – dabei kann Eltern und Schulen kaum Besseres passieren. Was Eltern dabei wissen und beachten sollten, hat der pressedienst-fahrrad zusammengetragen.

[pd‑f/ht] Den Schulweg mit dem Fahrrad zu meistern, stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit von Kindern, sie können Verantwortung übernehmen und bewegen sich, wodurch sie aufnahmebereiter werden: eine gute Sache. Trotzdem werden Eltern gleich zu Beginn der Schulkarriere ihrer Sprösslinge verunsichert: Manche Grundschulen versuchen Verbote zu verhängen, bevor die Kinder die sogenannte Radfahrprüfung abgelegt haben, und die Deutsche Verkehrswacht, die diese Prüfungen durchführt, spricht sich generell dagegen aus, dass Grundschüler mit dem Fahrrad zum Unterricht fahren. Das Ergebnis sind teilweise chaotische und sicher nicht ganz ungefährliche Zustände vor den Schulen, wenn die Kinder kolonnenweise mit dem Auto angekarrt werden.

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Recht und Realität

Klar gesagt werden kann, dass die Schule nicht vorschreiben darf, wie das Kind zur Schule kommt, rechtlich liegt das allein in der Verantwortung der Eltern. Außerdem ist der Nachwuchs in jedem Fall gesetzlich unfallversichert, auch wenn anderes behauptet wird. Ob es ratsam ist, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen oder nicht, lässt sich jedoch nicht pauschal beurteilen und hängt von zwei Dingen ab: dem individuellen Entwicklungs- und Erfahrungsstand des Kindes sowie den konkreten örtlichen Gegebenheiten.

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„Es ist richtig, dass sich bestimmte kognitive Fähigkeiten, die für die Sicherheit im Straßenverkehr wichtig sind, erst in einem Alter von sieben oder acht Jahren entwickeln“, erklärt Guido Meitler vom Kinderradspezialisten Puky. Darauf fuße etwa die amtliche Regelung, nach der Kinder mit dem Fahrrad bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen. Das müsse berücksichtigt werden, so Meitler, allerdings verlaufe die Entwicklung bei jedem Kind unterschiedlich. Umgekehrt sei daher auch die Radfahrprüfung nicht als eine Art Führerschein zu betrachten. Der praktische Teil dieser Prüfung finde in der Regel in einem Schonraum wie dem Schulhof statt. „Selbst ältere Kinder können das hier Erlernte nicht ohne Weiteres auf konkrete Situationen im Straßenverkehr übertragen“, gibt der Experte zu bedenken.

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Den Schulweg gemeinsam erfahren

Der Weg zur Schule ist jedoch nicht automatisch gefährlicher, als wenn die Kleinen am Nachmittag mit dem Fahrrad auf der Straße spielen. Wichtig sei, dass Eltern in den ersten Wochen – am besten noch in der schulfreien Zeit oder am Wochenende – gemeinsam mit ihren Kindern den Weg erkunden und auf die Gefahren an Schlüsselstellen aufmerksam machen, erklärt Caspar Gebel, Co-Autor des „Familien-Fahrrad-Buchs“. Gewählt werden solle nicht die kürzeste, sondern eine möglichst verkehrsarme Route. Zum Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder laut Straßenverkehrsordnung (StVO) absteigen. Auf gar keinen Fall sollten sie dabei zwischen parkenden Autos hindurch die Fahrbahn betreten, sondern nur an einer übersichtlichen Stelle bzw. an einer Ampel oder einem Zebrastreifen.

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Wenn das Kind die Sache langsam in den Griff bekommt, sollten die Eltern es trotzdem noch eine Weile begleiten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) rät dazu, es dann ein Stück vorausfahren zu lassen, um aus der Distanz zu beurteilen, wie gut es ohne Hilfestellung zurechtkommt. „Von Zeit zu Zeit sollte man immer mal wieder mitfahren“, empfiehlt Torsten Mendel von Abus, denn zum einen könne sich die Verkehrssituation ändern, zum anderen würden Kinder mit zunehmender Routine gerne mal Regeln „vergessen“ und z. B. doch den bequemen, weil kürzeren Weg fahren.

Vorsicht heißt: gesehen werden!

Eine Helmpflicht gibt es auch für Kinder nicht. „Zum Glück achten Eltern heute aber zunehmend darauf, dass der Helm getragen wird. Vor allem gehen sie selbst mit gutem Beispiel voran“, lobt Mendel. Damit der Kopfschutz sich möglichst nicht im Einsatz bewähren muss, statten die Sicherheitsexperten viele Modelle wie etwa den MountX (49,95 Euro) mit Reflektoren und einem LED-Rücklicht aus. Große reflektierende Elemente und knallig-bunte Farben erhöhen auch bei Bekleidung wie der „Kids Grody Jacket II“ von Vaude (75 Euro) die Sichtbarkeit, genauso wie reflektierende Hosenbänder, die bei jedem Wetter getragen werden können und mit denen zumindest auf dem Fahrrad die Hose sauber bleibt (z. B. „Reflektorband“ von Fahrer, ab 14 Euro).

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Die Beleuchtung am Fahrrad wird dadurch allerdings nur ergänzt und nicht ersetzt. Umso schlimmer, dass dieser Sicherheitsfaktor – meist unabsichtlich – vernachlässigt wird: „Fahrradhändler stellen immer wieder fest, dass die Kinder zwar Licht am Rad haben, aber dass es nicht funktioniert“, berichtet Sebastian Göttling von Busch & Müller, der gerade für Kinderfahrräder zuverlässige Nabendynamos und eine regelmäßige Überprüfung der Beleuchtung empfiehlt.

Der vielleicht wichtigste Ratschlag aber ist es, das Kind nicht zur Eile zu treiben. „Wenn es morgens hektisch wird, liegen die Nerven blank“, weiß Familienvater Caspar Gebel: „Aber die Welt geht nicht davon unter, wenn ein Kind mal zu spät zur Schule kommt. Bleiben Sie gelassen!“

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